Präambel
Das
Klinikum Mittelbaden hat sich dazu verpflichtet, in allen
unternehmerischen Aktivitäten ein besonders hohes Maß an
gesellschaftlicher Verantwortung/Corporate Social Responsibility (CSR)
zu erreichen. Um dies zu verstärken, setzt sich die Klinikum Mittelbaden
gGmbH auch dafür ein, dass alle Leistungen, die zum Geschäftserfolg
beitragen, den Belangen der gegenwärtigen wie der zukünftigen
Generationen gerecht werden.
Diese Grundsätze geben die hohen
Standards wieder, die wir für uns selbst gesetzt haben, und deren
Einhaltung wir auch von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie
von deren Vorlieferanten erwarten. Unser Geschäft beruht auf
gegenseitigem Vertrauen und auf diesen Grundsätzen. Unsere Grundsätze
und Werte bestimmen unser Handeln im Umgang mit unseren
Geschäftspartnern. Die Grundsätze für eine verantwortungsvolle
Beschaffung sind fest verwurzelt in den internationalen Konventionen und
Erklärungen, die in den Prinzipien des UN Global Compact zum Ausdruck
kommen.
Diese Grundsätze legen die mindestens zu erfüllenden
CSR-Standards fest, die wir von unseren Geschäftspartnern und
Lieferanten sowie von deren Vorlieferanten erwarten. Wir behalten uns
vor, die Einhaltung dieser Grundsätze vor Ort zu prüfen. Wir sind dazu
bereit, gegebenenfalls gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern und
Lieferanten daran zu arbeiten, die Anforderungen aus diesen Grundsätzen
zu erfüllen und ihre CSR-Standards zu verbessern. Diese Grundsätze
werden ein fester Bestandteil unserer Ausschreibungsbedingungen sein und
bei den Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Die Klinikum
Mittelbaden gGmbH ist bereit, dabei nationale und kulturelle
Unterschiede sowie andere relevante Einflussfaktoren zu berücksichtigen,
wird aber keine Zugeständnisse hinsichtlich der zentralen Anforderungen
dieser Grundsätze machen.
Wir beabsichtigen, diese Grundsätze in
unserer gesamten Wertschöpfungskette durchzusetzen, soweit dies in
unserem Einflussbereich liegt. Darüber hinaus erwarten wir von unseren
Lieferanten, dass sie auf ihre Vorlieferanten einwirken und gemeinsam
mit ihnen die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact
sicherstellen.
Von unseren Lieferanten mindestens zu erfüllende CSR-Standards
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Vorlieferanten, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anerkennen, unterstützen und sicherstellen, dass sie nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert werden.
Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen C 13 8 und C 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dulden.
Die Arbeitszeiten sollen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen stehen. Die Mitarbeiter sollen Arbeitsverträge erhalten, in denen die Arbeitszeiten und die Entlohnung festgelegt sind. Alle Vergütungen sollen ohne Verzögerung und im Einklang mit den jeweils anwendbaren Gesetzen ausgezahlt werden.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie eine spezifische Umweltpolitik entwickelt und umgesetzt haben und im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Schutz der Umwelt beachten.
Die kontinuierliche Effizienzverbesserung des Ressourceneinsatzes ist ein wichtiger Bestandteil des Management und der betrieblichen Führung. Abfall jeglicher Art sowie alle Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sollen minimiert, gekennzeichnet und überwacht werden.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ein hohes Maß an Geschäftsethik an den Tag legen, die jeweiligen nationalen Gesetze einhalten und sich in keiner Weise auf Korruption, Bestechung, Betrug oder Erpressung einlassen.
Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten müssen für ihre Mitarbeiter die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen sicherstellen. Den Mitarbeitern muss mindestens der freie Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, geeignetem Brandschutz, Beleuchtung, Belüftung und - soweit erforderlich - zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung gewährleistet werden. Die persönliche Schutzausrüstung wird den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter werden im korrekten Gebrauch der Schutzausrüstung und in den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen geschult.
Jeder Mitarbeiter wird mit Respekt und Würde behandelt. Kein Mitarbeiter wird hinsichtlich seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Religion, seines Alters, seiner Familienverhältnisse oder seiner Herkunft physisch, psychisch, sexuell oder verbal belästigt oder missbraucht.
Unsere Lieferanten respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Rahmen der jeweils anwendbaren Gesetze und der Konventionen der ILO.
Unsere Lieferanten sollen erkennen, welche Umweltbelastungen sich aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Sie sollen einen verantwortlichen Umgang mit der Umwelt sicherstellen und kontinuierlich daran arbeiten, ihre Umweltbelastungen zu verringern.
Beim Umgang mit Chemikalien und anderen Stoffen, die als gefährlich einzustufen sind, wenn sie in die Umwelt gelangen, ist deren sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen.
Die Beschaffungsprozesse unterliegen der Einhaltung der DIN ISO 50.001, Regelungen für Einsparpotential im Sektor Energie und Umwelt sind hierbei zu berücksichtigen. Die Öko-Design-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Diese sind einzuhalten.
Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden Geschenke, Zahlungen oder anderweitige Vorteile, die geeignet sein könnten, eine Person dazu zu verleiten, gegen ihre Pflichten zu handeln, weder anbieten noch akzeptieren.
Alle
Geschäftspartner und Lieferanten der Klinikum Mittelbaden gGmbH sind
verpflichtet, mindestens diese Grundsätze und die relevanten Gesetze der
Länder, in denen sie tätig sind, zu beachten.
Sämtliche
Beschaffungen erfolgen auf der Entscheidungsgrundlage der folgenden
Kriterien: Preis, Qualität, Service und energetische Leistungen.