Sie möchten Zukunft gestalten und suchen eine Stelle mit Perspektive?
Dann werden Sie Teil unseres Controlling-Teams am Standort Baden-Baden/Ebersteinburg und starten Sie als
Controller (m/w/d)
in Vollzeit
Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Was für uns zählt:
- Sie haben ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation und 100% Herzblut für das Controlling
- Idealerweise haben Sie bereits erste Kenntnisse in der Krankenhausbranche, speziell im Controlling von Krankenhäusern
- Sie verfügen über Praxiserprobte Kenntnisse in SAP (Abläufe, Datenbanktabellen, Anwendungsoberfläche und im Customizing SAP-CO Modul) und einem Data Warehouse
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen insbesondere Exce
- Eine selbständige Arbeitsweise, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität sind für Sie selbstverständlich
- Sie sind kommunikativ und haben ein sicheres Auftreten
Was für Sie zählt:
- Weiterentwicklung des internen Berichtswesens über vorhandene Datawarehousesysteme
- Durchführung der Jahresabschlussarbeiten (Personalrückstellungen)
- Mitarbeit im Rahmen der Budgetverhandlungen
- Mitwirkung bei der Erstellung und Überwachung der Personalkosten-planung, der Kostenhochrechnung sowie des Stellenplans
- Bearbeitung von ad-hoc Anfragen, Analysen und Sonderauswertungen
- Auswertung und Übermittlung für externe Portale
- Wirtschaftlichkeitsanalysen und Ableitung von Handlungsvorschlägen
Freuen Sie sich auf:
- Eine anspruchsvolle, vielseitige und eigenverantwortliche Tätigkeit
- Die Möglichkeit die Zukunft des Klinikums mitzugestalten
- Flexible Arbeitszeiten in denen Sie Job und Familie gut vereinbaren können
- Betriebliche Altersvorsorge und Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement, Mitarbeiterevents und Jobrad
- Eine tariflich angemessene Vergütung
Weitere Informationen
Edeltraud Hauptkorn
Controlling
Telefon 07221 91-4379
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Ersatz von Aufwendungen gem. § 670 BGB wird hiermit ausgeschlossen.