Sie suchen einen Arbeitsbereich, in dem Sie viele verschiedene Fachdisziplinen auf einer Station kennenlernen können?
Sie möchten sehen, ob und wie pflegerische und therapeutische Maßnahmen dem Patienten wirklich weiterhelfen?
Dann sind Sie bei uns richtig im Team der Klinik für Altersmedizin im Klinikum Mittelbaden Baden-Baden Bühl, Klinik Bühl
Gesundheits- und Krankenpfleger / Altenpfleger (m/w/d) für die Geriatrie
in Voll- oder Teilzeit
Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
In der Klinik für Altersmedizin werden Erfolge des therapeutischen Teams sichtbar durch eine Verweildauer von 14 bis 17 Tagen mit einem abgestimmten medizinisch-therapeutischen Konzept. Hier ist die aktivierende Pflege nicht nur Theorie, sondern wird täglich umgesetzt und führt die Patienten schrittweise in die Selbständigkeit zurück.
Was für uns zählt:
- Sie haben ernsthaftes Interesse an einem breiten fachlichen Spektrum und Freude im interdisziplinären Team die Selbständigkeit von Patienten aktiv voranzubringen!
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder sogar eine geriatrische Zusatzqualifikation und 100% Herzblut für die Pflege älterer Patienten (m/w/d)?
Freuen Sie sich auf:
- Eine gezielte Einarbeitung in ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet
- Durch flexible Arbeitszeitmodelle und familienfreundliche Teilzeitangebote unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gewährung einer geriatrischen Zulage sowie einer Vergütung gemäß den tariflichen Bestimmungen nach TVöD in Entgeltgruppe P7
- 30 Urlaubstage im Jahr zzgl. Zusatzurlaub für Nacht- und Bereitschaftsdienste
- Individuelle Entwicklungsmöglichkeiten durch vielseitige Fort- und Weiterbildungsangebote
- Betriebliche Altersvorsorge und Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen
- Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Jobrad
Weitere Informationen
Frau Elisabeth Born
Pflegedirektorin
Telefon 07221 91-2105
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Ersatz von Aufwendungen gem. § 670 BGB wird hiermit ausgeschlossen.