Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Klinikum Mittelbaden Baden-Baden Bühl eine
Pflegedienstleitung (m/w/d)
in Vollzeit
Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wir suchen eine Führungspersönlichkeit, die fachlich und menschlich überzeugt und ihre Zielsetzung mit den Zielsetzungen des Klinikum Mittelbaden in Einklang bringen kann.
Ihre Aufgaben:
- Konzeptionelle Weiterentwicklung des Pflege- und Funktionsdienstes mit Ausrichtung auf ein Zentralklinikum
- Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege mit ca. 700 Pflegefachpersonen, die in Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen eine sehr gute Patientenversorgung ermöglichen
- Bedarfsorientierte Personalplanung und -steuerung auf Grundlage der Personalbedarfsberechnung
- Weiterentwicklung der pflegerischen Aufgabenfelder und Integration von akademischen Pflegefachpersonen
- Proaktive Gestaltung von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen
- Fachlich fundierte Zusammenarbeit mit der Klinikleitung, der Geschäftsführung und allen Berufsgruppen und Einrichtungen des KMB
Was für uns zählt:
- Sie haben ein erfolgreich abgeschlossenes Master-Studium sowie Leitungserfahrung im Pflegemanagement einer Akutklinik
- Eine ziel- und lösungsorientierte Denk- und Arbeitsweise zeichnen Sie aus
- Sie sind eine kommunikationsstarke Persönlichkeit mit klarem modernem Pflegeverständnis
- Engagiert, leistungsstark und durchsetzungsfähig
- Begeisterungsfähigkeit mit einem hohen Maß an Sozialkompetenz
Freuen Sie sich auf:
- einen verantwortungsvollen Arbeitsplatz mit Zukunftsperspektiven, den Sie selbst aktiv mitgestalten
- eine gute Zusammenarbeit mit einem motivierten Team
- betriebliche Altersvorsorge und Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen
- Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Jobrad
- eine der Tätigkeit entsprechende angemessene Vergütung
Weitere Informationen
Frau Anja König
Pflegedirektorin
Telefon 07221 91-1932
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Ersatz von Aufwendungen gem. § 670 BGB wird hiermit ausgeschlossen.