Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Klinikum Mittelbaden Baden-Baden Bühl, Klinik Balg einen
Psych. Psychotherapeut (m/w/d)
Dipl./M.Sc. Psychologe (m/w/d)
in Teilzeit (19,5 Std./Woche)
Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Was für uns zählt:
- Sie haben ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-/M.Sc. Psychologe (m/w/d)
- Eine therapeutische Weiterbildung oder eine psychoonkologische Qualifikation wären von Vorteil
- Erfahrungen im Bereich der Psychoonkologie sind wünschenswert
- Sie sind empathisch, kommunikationsstark und arbeiten gerne im Team
- Sie haben Freude an der interdisziplinären Zusammenarbeit
Ihre Aufgaben:
- Psychoonkologische Betreuung unserer onkologischen Patienten
- Supportive Gespräche mit Patienten und Angehörigen
- Psychoedukation bzgl. intrapsychischer und sozialer Folgeprobleme
- Krisenintervention
- Organisation der ambulanten Weiterbetreuung
- Regelmäßige Teilnahme an Teambesprechungen mit medizinischem und pflegerischen Personal, Qualitätszirkeln und Tumorkonferenzen
- Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsangeboten
- Vertretung des psychoonkologischen Bereichs bei Neu- und Rezertifizierungen
Freuen Sie sich auf:
- Einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in unserem zukunftsorientierten Unternehmen
- Regelmäßige Intervision und Austausch in unserem psychologischen Team (Psychoonkologie und Psychologische Geriatrie) sowie Supervision
- Familienfreundliche und flexible Arbeitsbedingungen
- Wir unterstützen den Erhalt und Ausbau Ihres Fachwissens durch gezielte Fort- und Weiterbildungen
- Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Jobrad
- Die reizvolle Umgebung und die Nähe zu Frankreich bieten Ihnen mit attraktiven Angeboten einen hohen Freizeitwert
Die Vergütung erfolgt gemäß den tariflichen Bestimmungen nach TVöD in Entgeltgruppe 13.
Weitere Informationen
Frau Ullrich-Bunge
Kaufmännische Leitung
Telefon 07221 91-1931
Frau Bea Reuter
Dipl.-Psych. ltd. Psychoonkologin
Telefon 07221 91162479
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Ersatz von Aufwendungen gem. § 670 BGB wird hiermit ausgeschlossen.