Nach einer Vorbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden teilt Landrat Prof. Dr. Christian Dusch mit, dass die Kreisgremien im Juli über die Abgabe einer Patronatserklärung zu Gunsten des Klinikums Mittelbaden gGmbH beschließen werden. Nachdem der Gemeinderat Baden-Baden bereits diesen Schritt gegangen ist, wird das Thema auch im Kreistag auf der Tagesordnung stehen. Vorberaten wird über die Patronatserklärung im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen am Dienstag, 8. Juli 2025, um 15:00 Uhr. Der Beschluss ist dann in der Sitzung des Kreistags am Dienstag, 22. Juli 2025, um 15:00 Uhr eingeplant.
Der Landrat erklärte, dass dieser Schritt von Seiten des Landkreises Rastatt in erster Linie eine Solidaritätsbekundung gegenüber dem Klinikum, aber auch für den Gemeinderat Baden-Baden ist. An der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Landkreises gebe es im Hinblick auf seine durch den Gesellschaftsvertrag vorgegebene 60-prozentige Verpflichtung nämlich keine Zweifel, sodass die Abgabe der Patronatserklärung durch den Landkreis eigentlich nicht erforderlich ist. Das hat auch der Wirtschaftsprüfer des Klinikum Mittelbaden bestätigt.
Mit der Patronatserklärung verpflichtet sich der Landkreis Rastatt gegenüber der Klinikgesellschaft, dieser die zur Erfüllung ihrer jeweils fälligen Verbindlichkeiten benötigten Mittel gemäß dem Gesellschaftsanteil des Landkreises von 60 Prozent zur Verfügung zu stellen. Die Erklärung bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde.