Klinikum Mittelbaden

FFP2-Maskenpflicht in Kliniken

Das Klinikum Mittelbaden weist auf die vorgeschriebene FFP2 Maskenpflicht in seinen Akutkliniken in Balg, Bühl und Rastatt hin. Zum Schutz der Patienten/innen und Mitarbeiter/innen gilt grundsätzlich im Klinikgebäude während des gesamten Aufenthaltes die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Lediglich für Kinder unter sechs Jahren besteht keine Maskenpflicht. Für Kinder von 6-13 Jahren genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.