Grundsätze des Klinikum Mittelbaden

Wir übernehmen Verantwortung

Über uns

Corporate Social Responsibility

Das Klinikum Mittelbaden hat sich dazu verpflichtet, in allen unternehmerischen Aktivitäten ein besonders hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung/Corporate Social Responsibility (CSR) zu erreichen. Um dies zu verstärken, setzt sich die Klinikum Mittelbaden gGmbH auch dafür ein, dass alle Leistungen, die zum Geschäftserfolg beitragen, den Belangen der gegenwärtigen wie der zukünftigen Generationen gerecht werden.

Erwartungen an unsere Partner

Diese Grundsätze legen die mindestens zu erfüllenden CSR-Standards fest, die wir von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie von deren Vorlieferanten erwarten. Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieser Grundsätze vor Ort zu prüfen. Wir sind dazu bereit, gegebenenfalls gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten daran zu arbeiten, die Anforderungen aus diesen Grundsätzen zu erfüllen und ihre CSR-Standards zu verbessern. Diese Grundsätze werden ein fester Bestandteil unserer Ausschreibungsbedingungen sein und bei den Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Die Klinikum Mittelbaden gGmbH ist bereit, dabei nationale und kulturelle Unterschiede sowie andere relevante Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wird aber keine Zugeständnisse hinsichtlich der zentralen Anforderungen dieser Grundsätze machen.

Qualitätsanforderungen

Alle Geschäftspartner und Lieferanten der Klinikum Mittelbaden gGmbH sind verpflichtet, mindestens diese Grundsätze und die relevanten Gesetze der Länder, in denen sie tätig sind, zu beachten. Sämtliche Beschaffungen erfolgen auf der Entscheidungsgrundlage der folgenden Kriterien: Preis, Qualität, Service und energetische Leistungen.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Vorlieferanten, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anerkennen, unterstützen und sicherstellen, dass sie nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert werden.

Jeder Bereich unserer Klinik und alle uns angeschlossenen Unternehmen sind sich ihrer spezifischen, individuellen Verantwortung
für die Achtung der Menschenrechte und deren konsequente Umsetzung bewusst.

Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen C 13 8 und C 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dulden.

Die Arbeitszeiten sollen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen stehen. Die Mitarbeiter sollen Arbeitsverträge erhalten, in denen die Arbeitszeiten und die Entlohnung festgelegt sind. Alle Vergütungen sollen ohne Verzögerung und im Einklang mit den jeweils anwendbaren Gesetzen ausgezahlt werden.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Vorlieferanten, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anerkennen, unterstützen und sicherstellen, dass sie nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert werden.

Die kontinuierliche Effizienzverbesserung des Ressourceneinsatzes ist ein wichtiger Bestandteil des Management und der betrieblichen Führung. Abfall jeglicher Art sowie alle Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sollen minimiert, gekennzeichnet und überwacht werden.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ein hohes Maß an Geschäftsethik an den Tag legen, die jeweiligen nationalen Gesetze einhalten und sich in keiner Weise auf Korruption, Bestechung, Betrug oder Erpressung einlassen.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten müssen für ihre Mitarbeiter die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen sicherstellen. Den Mitarbeitern muss mindestens der freie Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, geeignetem Brandschutz, Beleuchtung, Belüftung und – soweit erforderlich – zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung gewährleistet werden. Die persönliche Schutzausrüstung wird den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter werden im korrekten Gebrauch der Schutzausrüstung und in den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen geschult.

Jeder Mitarbeiter wird mit Respekt und Würde behandelt. Kein Mitarbeiter wird hinsichtlich seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Religion, seines Alters, seiner Familienverhältnisse oder seiner Herkunft physisch, psychisch, sexuell oder verbal belästigt oder missbraucht.

Unsere Lieferanten respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Rahmen der jeweils anwendbaren Gesetze und der Konventionen der ILO. Unsere Lieferanten sollen erkennen, welche Umweltbelastungen sich aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Sie sollen einen verantwortlichen Umgang mit der Umwelt sicherstellen und kontinuierlich daran arbeiten, ihre Umweltbelastungen zu verringern.

Beim Umgang mit Chemikalien und anderen Stoffen, die als gefährlich einzustufen sind, wenn sie in die Umwelt gelangen, ist deren sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen.

Die Beschaffungsprozesse unterliegen der Einhaltung der DIN ISO 50.001, Regelungen für Einsparpotential im Sektor Energie und Umwelt sind hierbei zu berücksichtigen. Die Öko-Design-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Diese sind einzuhalten.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden Geschenke, Zahlungen oder anderweitige Vorteile, die geeignet sein könnten, eine Person dazu zu verleiten, gegen ihre Pflichten zu handeln, weder anbieten noch akzeptieren.