Grundsätze des Klinikum Mittelbaden

Wir übernehmen Verantwortung

Über uns

Corporate Social Responsibility

Das Klinikum Mittelbaden hat sich dazu verpflichtet, in allen unternehmerischen Aktivitäten ein besonders hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung/Corporate Social Responsibility (CSR) zu erreichen. Um dies zu verstärken, setzt sich die Klinikum Mittelbaden gGmbH auch dafür ein, dass alle Leistungen, die zum Geschäftserfolg beitragen, den Belangen der gegenwärtigen wie der zukünftigen Generationen gerecht werden.

Erwartungen an unsere Partner

Diese Grundsätze legen die mindestens zu erfüllenden CSR-Standards fest, die wir von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie von deren Vorlieferanten erwarten. Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieser Grundsätze vor Ort zu prüfen. Wir sind dazu bereit, gegebenenfalls gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten daran zu arbeiten, die Anforderungen aus diesen Grundsätzen zu erfüllen und ihre CSR-Standards zu verbessern. Diese Grundsätze werden ein fester Bestandteil unserer Ausschreibungsbedingungen sein und bei den Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Die Klinikum Mittelbaden gGmbH ist bereit, dabei nationale und kulturelle Unterschiede sowie andere relevante Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wird aber keine Zugeständnisse hinsichtlich der zentralen Anforderungen dieser Grundsätze machen.

Qualitätsanforderungen

Alle Geschäftspartner und Lieferanten der Klinikum Mittelbaden gGmbH sind verpflichtet, mindestens diese Grundsätze und die relevanten Gesetze der Länder, in denen sie tätig sind, zu beachten. Sämtliche Beschaffungen erfolgen auf der Entscheidungsgrundlage der folgenden Kriterien: Preis, Qualität, Service und energetische Leistungen.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Vorlieferanten, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anerkennen, unterstützen und sicherstellen, dass sie nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert werden.

Jeder Bereich unserer Klinik und alle uns angeschlossenen Unternehmen sind sich ihrer spezifischen, individuellen Verantwortung
für die Achtung der Menschenrechte und deren konsequente Umsetzung bewusst.

Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen C 13 8 und C 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dulden.

Die Arbeitszeiten sollen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen stehen. Die Mitarbeiter sollen Arbeitsverträge erhalten, in denen die Arbeitszeiten und die Entlohnung festgelegt sind. Alle Vergütungen sollen ohne Verzögerung und im Einklang mit den jeweils anwendbaren Gesetzen ausgezahlt werden.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Vorlieferanten, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anerkennen, unterstützen und sicherstellen, dass sie nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert werden.

Die kontinuierliche Effizienzverbesserung des Ressourceneinsatzes ist ein wichtiger Bestandteil des Management und der betrieblichen Führung. Abfall jeglicher Art sowie alle Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sollen minimiert, gekennzeichnet und überwacht werden.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ein hohes Maß an Geschäftsethik an den Tag legen, die jeweiligen nationalen Gesetze einhalten und sich in keiner Weise auf Korruption, Bestechung, Betrug oder Erpressung einlassen.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten müssen für ihre Mitarbeiter die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen sicherstellen. Den Mitarbeitern muss mindestens der freie Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, geeignetem Brandschutz, Beleuchtung, Belüftung und – soweit erforderlich – zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung gewährleistet werden. Die persönliche Schutzausrüstung wird den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter werden im korrekten Gebrauch der Schutzausrüstung und in den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen geschult.

Jeder Mitarbeiter wird mit Respekt und Würde behandelt. Kein Mitarbeiter wird hinsichtlich seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Religion, seines Alters, seiner Familienverhältnisse oder seiner Herkunft physisch, psychisch, sexuell oder verbal belästigt oder missbraucht.

Unsere Lieferanten respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Rahmen der jeweils anwendbaren Gesetze und der Konventionen der ILO. Unsere Lieferanten sollen erkennen, welche Umweltbelastungen sich aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Sie sollen einen verantwortlichen Umgang mit der Umwelt sicherstellen und kontinuierlich daran arbeiten, ihre Umweltbelastungen zu verringern.

Beim Umgang mit Chemikalien und anderen Stoffen, die als gefährlich einzustufen sind, wenn sie in die Umwelt gelangen, ist deren sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen.

Die Beschaffungsprozesse unterliegen der Einhaltung der DIN ISO 50.001, Regelungen für Einsparpotential im Sektor Energie und Umwelt sind hierbei zu berücksichtigen. Die Öko-Design-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Diese sind einzuhalten.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden Geschenke, Zahlungen oder anderweitige Vorteile, die geeignet sein könnten, eine Person dazu zu verleiten, gegen ihre Pflichten zu handeln, weder anbieten noch akzeptieren.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie zentraler Umweltstandards wie des Verbots der Verunreinigung von Trinkwasser.

Jeder Bereich unserer Klinik und alle uns angeschlossenen Unternehmen sind sich ihrer spezifischen, individuellen Verantwortung
für die Achtung der Menschenrechte und deren konsequente Umsetzung bewusst.

1. Verpflichtung auf höchster Unternehmensebene
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschrechtsstrategie unseres Klinikums wird von Geschäftsführung und Leitenden Repräsentanten unserer Fachbereiche gesteuert, sowie durch den Aufsichtsrat überwacht.
Dadurch wird sichergestellt, dass sich jeder Bereich unserer Klinik und alle uns angeschlossenen Unternehmen ihrer spezifischen, individuellen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und deren konsequente Umsetzung bewusst sind.

2. Bezug auf internationale Standards
Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennt sich unser Klinikum zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:
 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
 Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
 Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
 Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
 Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
 Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Sofern lokales Recht und internationale Menschenrechte nicht aufeinander abgestimmt sein sollten, werden wir in Übereinstimmung mit dem höheren Standard handeln. Wenn beide in Konflikt geraten, werden wir uns an das nationale Recht halten und gleichzeitig nach Wegen suchen, die internationalen Menschenrechte so weit wie möglich zu achten.

3. Bezug auf abteilungs- und unternehmensspezifische Risiken
Unser Bestreben ist, unseren gesamten klinischen Bedarf ausschließlich von Lieferanten, die in einem formellen Arbeitsumfeld tätig sind, zu beziehen. Außerdem überwachen wir aktiv die Einhaltung unserer Standards.
Unsere Lieferanten werden dazu kontinuierlich über unsere Standards informiert und bestätigen uns, dass sie die Grundsätze anerkannter menschenrechtlicher Rahmenwerke und Standards als Anforderungen unserer Grundsätze für verantwortungsvolle Beschaffung befolgen.
Zu unseren Lieferanten pflegen wir enge und direkte Geschäftsbeziehungen. Unsere Mitarbeitenden, die in direktem Kontakt zu Lieferanten stehen (Apotheke, Einkauf, Technik, Catering und Service) weisen diese regelmäßig und nachdrücklich darauf hin, welche Bedeutung unser Klinikum und alle uns angeschlossenen Unternehmensbereiche menschen-rechtlichen, ethischen und sozialen Standards beimessen.
Sofern wir feststellen, dass unsere Standards nicht eingehalten werden, setzen wir uns kooperativ mit unseren Lieferanten auseinander, um sicherzustellen, dass geeignete Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten kontinuierlich daran, sie noch wirksamer zu gestalten.

4. Beschreibung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
Die kontinuierliche Überwachung der Werte und Maßgaben unserer Menschenrechtsstrategie obliegt unternehmensweit den Abteilungen Einkauf, Apotheke, Technik, Catering und Service. Sie koordinieren alle diesbezüglichen Aktivitäten und leiten die Bemühungen unseres Klinikums und seiner angeschlossenen Einrichtungen zur Achtung der Menschen-rechte. Die Umsetzungsverantwortung liegt aber ebenfalls bei den Leitenden Repräsentant*innen in den verschiedenen Fachbereichen, die die Durchdringung unserer Maß-nahmen hausintern sicherstellen. Weiterhin führen wir zur Überwachung der Einhaltung unserer Menschenrechtsstandards regelmäßige jährliche und bei Bedarf anlassbezogene Risikoanalysen durch.
Hierbei erfolgt insbesondere auch eine angemessene Sorgfaltspflicht Prüfung der Menschenrechte, um potenzielle Gefahren einer Verletzung der Menschenrechte in unseren Aktivitäten und in den Lieferketten unserer Lieferanten zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren.
Im Rahmen der Auswahl unmittelbarer Zulieferer und im Zuge der Auftragsvergaben, gehen wir bei allen Vertragsverhandlungen und Ausschreibungen auf die konkreten Anforderungen des LkSG ein und halten deren Einhaltung vertraglich fest. Wir ermuntern dabei unsere Mitarbeiter, vermutete Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung der un ternehmerischen Menschenrechtsstrategie jederzeit an die mit deren Überwachung betrauten Abteilungen (s. o.) zu melden.
Zusätzlich haben unsere Partner und Dritte jederzeit die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie über eine auf unserer Webseite aufgeführte Beschwerdestelle zu melden.

5. Interne und externe Kommunikation
Der Respekt für Menschenrechte, ihre Einhaltung und aktive Maßnahmen zu ihrer Überwachung sind Bestandteil unserer Grundsätze der Beschaffung, sowie des Leitbildes unseres Klinikums. Wir werden diese Grundsatzerklärung an unsere Mitarbeitenden intern und an alle externen Partner kommunizieren sowie für deren Einhaltung aktiv und nachhaltig sensibilisieren.

Nach den Vorgaben des LkSG muss jedes Unternehmen über ein Beschwerdeverfahren verfügen. In diesem Rahmen soll eine Mitteilung der Hinweise in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen für den internen sowie externen Personenkreis zugänglich gemacht werden.

Um dieser Anforderung in vollem Umfang gerecht zu werden, beteiligt sich das Klinikum Mittelbaden an dem Beschwerdeprozess der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser (im Folgenden EKK Plus genannt).

Die EKK Plus unterstützt uns bei allen Verpflichtungen, die aus den LkSG Vorgaben folgen.

Im Rahmen des, im Weiteren beschriebenen, Beschwerdeverfahrens hat die EKK Plus eine Meldeplattform eingerichtet. Darüber können Hinweise und/oder Beschwerden mitgeteilt werden. Dabei handelt es sich um eine browserbasierte sowie datenschutzkonforme Lösung, die sowohl die Kommunikation mit den Hinweisgebenden als auch eine komplette Bearbeitung der eingehenden Fälle ermöglicht. Hierbei werden sowohl die Anonymität der Hinweisgebenden – soweit dies gewünscht ist, als auch der Schutz aller Daten sichergestellt.

Alle über diese Plattform eingereichten Meldungen werden bei der EKK Plus durch die dafür zuständige Abteilung zeitnah bearbeitet.

1.  Was darf gemeldet werden?
Über die eingerichtete Meldeplattform der EKK Plus  Meldeplattform – EKK plus GmbH (sicher-melden.de) können Hinweise und Beschwerden eingereicht werden, die sich auf Folgendes beziehen:

  • eine vermeintliche Vernachlässigung aller Anforderungen, die das Unternehmen gemäß den Vorgaben des LkSG rechtsverbindlich zu erfüllen hat
  • vermeintliche Verstöße gegen den Lieferantenkodex der EKK plus

Beim Einreichen der Beschwerde sind folgende Punkte zu beachten:

  • Damit der Sachverhalt bestmöglich dargestellt wird, soll es auf Fakten basierte Formulierungen sowie alle, der beschwerdeführenden Person vorliegenden Informationen, beinhalten.
  • Aus der Mitteilung sollte ersichtlich sein welches Ergebnis mit dem Hinweis bzw. der Beschwerde im jeweiligen Einzelfall erreicht werden soll.

2 . Wer darf melden?
Es kann jede Person eine Meldung über die genannte Plattform einreichen, die von Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Sinne des LkSG erfährt.

Dies können neben den unternehmensinternen Personenkreisen, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, auch externe Personen sein. Dabei können die Hinweise auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.

3. Wie läuft der Beschwerdeprozess ab?
Der Ablauf des Beschwerdeprozesses lässt sich in nachfolgende Zwischenschritte einteilen:

  1. Eingang der Meldung über die Plattform im digitalen Postfach
  2. Empfangsbestätigung der Meldung gegenüber der meldenden Person
  3. Zulässigkeitsbeurteilung der Meldung; falls für diese Beurteilung notwendig eine ergänzende Sachverhaltsaufklärung
  4. Weiterleitung der Meldung an und Prüfung durch die entsprechende Abteilung im KMB. Bei den Lieferanten, die durch die EKK plus zentral verhandelt sind, erfolgt die Prüfung gleichzeitig auch durch die EKK plus
  5. Besprechung des Sachverhalts mit der meldenden Person
  6. Abschließende Bewertung des Hinweises und die Rückmeldung an die meldende Person

4. Mögliche Abhilfemaßnahmen
Aufgrund eines festgestellten und begründeten Hinweises über den identifizierten Beschwerdegegenstand werden angemessene und erforderliche Maßnahmen definiert und ergriffen.

Damit soll die Auswirkung des Beschwerdegegenstandes behoben oder weitestgehend minimiert werden. Ob die abgeleiteten Maßnahmen geeignet und angemessen sind, wird im Einzelfall im Rahmen des dargelegten Beschwerdeprozesses, bewertet.

Über die eingerichtete Meldeplattform der EKK Plus können Hinweise und Beschwerden eingereicht werden.