Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreis Rastatt, der Stadt Baden-Baden und des Aufsichtsrats der Kommunales Klinikum Baden-Baden Rastatt gGmbH:
Klares Bekenntnis zum Klinikneubau
Die nächsten Planungsschritte und der Zeitrahmen hängen von gesundheitspolitischen Entscheidungen und den daraus resultierenden Finanzierungsgrundlagen ab.
Der Aufsichtsrat der Kommunales Klinikum Baden-Baden Rastatt gGmbH steht geschlossen hinter dem Neubauprojekt. Daran ließ er nach seiner jüngsten Aufsichtsratssitzung am 14. Oktober keinen Zweifel. Der Klinikneubau ist und bleibt ein zentrales Zukunftsprojekt für die medizinische Versorgung in der Region Mittelbaden. Für die weitere Konkretisierung braucht es jedoch noch Klarheit über die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, um die bestehenden Planungsgrundlagen nachhaltig neu zu justieren. Erst danach kann der Finanzierungsbedarf verlässlich ermittelt und die Gesamtfinanzierung einschließlich der Bankkredite geklärt werden. Daran wird jetzt mit Hochdruck gearbeitet, um im Frühjahr 2027 das Projekt voranzubringen.
„Der Neubau steht für uns nicht zur Diskussion. Wir stehen geschlossen hinter dem Vorhaben und sind fest entschlossen, es zu realisieren. Es geht um die langfristige Sicherung einer leistungsfähigen medizinischen Versorgung für die Menschen in Mittelbaden. Dieses Ziel verfolgen wir mit Hochdruck. Gleichzeitig tragen wir die Verantwortung, ein solches Großprojekt auf ein solides, nachhaltiges, zukunftsfähiges und finanziell tragfähiges Fundament zu stellen“, unterstreicht der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Christian Dusch nach der Aufsichtsratssitzung. Dass die nächsten Schritte mit großem Interesse verfolgt werden, ist dem Aufsichtsrat wie auch der Klinikgeschäftsführung mehr als bewusst. Die Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeitende wie auch potentielle Bewerberinnen und Bewerber wollen wissen, wann und wie es mit dem Neubauprojekt weitergeht.
„Wir können sehr gut nachvollziehen, dass die Menschen Antworten erwarten. Gerade unsere Mitarbeitenden wollen wissen, wie sich ihr Arbeitsplatz entwickelt. Auch für die Bevölkerung und für Fachkräfte, die sich für das KMB interessieren, ist eine verlässliche Perspektive unerlässlich“, erklärt PD Dr. Thomas Iber, Medizinischer Geschäftsführer des Klinikums Mittelbaden „Darum ist es uns wichtig, darzulegen, wo wir aktuell stehen, welche Schritte noch erforderlich sind und warum wir bestimmte Entscheidungen aktuell noch nicht abschließend treffen können.“
Festlegung der Leistungsgruppen ist Ausgangsbasis für die weiteren Planungsschritte
Entscheidend sind die noch anstehenden Reformvorhaben der Bundesregierung sowie die aktuell noch ausstehende finale Entscheidung der Landesregierung über die künftige Zuweisung der so genannten Leistungsgruppen. Die Entscheidungen zu den Leistungsgruppen werden laut dem Sozialministerium spätestens Anfang 2027 erwartet. „Erst wenn klar ist, welche medizinischen Leistungen künftig im KMB erbracht werden, können wir unsere Planungen verbindlich konkretisieren“, informiert Felix Brenneisen, Kaufmännischer Geschäftsführer des KMB.
„Die abschließende Festlegung der Leistungsgruppen bildet die Ausgangsbasis für die weiteren Planungsschritte. Darauf aufbauend kann die endgültige Bettenzahl festgelegt und das bereits erarbeitet Raum- und Funktionsprogramm an die zukünftigen Anforderungen angepasst werden“, so Brenneisen weiter. „Dabei verfolgen wir als Aufsichtsrat ein klares Ziel: Die Dimensionierung des Klinikneubaus soll auf einer nachhaltigen Grundlage stehen. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass ein bereits laufendes Bauprojekt nachträglich angepasst und verkleinert werden muss. Dass dieses Szenario durchaus real ist, zeigen andere Klinikneubauprojekte, bei denen mitten in der Bauphase Nachjustierungen erforderlich werden“, zeigt der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Thomas Jung auf. „Lieber nehmen wir jetzt noch einmal eine zeitliche Verzögerung in Kauf, bevor wir später aufwendig und teuer nachsteuern müssen.“
Die nächsten Schritte
Mit der Festlegung der Leistungsgruppen, der Neujustierung der Bettenzahl und der Anpassung des Raum- und Funktionsprogramms kann die Klärung der Förderfähigkeit der vorgesehenen Flächen in Abstimmung mit dem Sozialministerium erfolgen. Auf dieser Basis lässt sich der verbleibende Finanzierungsbedarf belastbar ermitteln und die Gesamtfinanzierung einschließlich der erforderlichen Bankkredite absichern.
„Wir gehen derzeit davon aus, dass die nötigen gesundheitspolitischen und planerischen Grundlagen im Frühjahr 2027 vorliegen, um die nächsten entscheidenden Schritte anzugehen. Bis dahin werden wir mit Hochdruck alles vorbereiten, was uns unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist“, so Dusch abschließend.

