Klinikum Mittelbaden

Ehemaliger kaufmännischer Geschäftsführer Daniel Herke handelte rechtlich einwandfrei

Bedenken von Aufsichtsrat Fricke vorbehaltlos entkräftet

Ehemaliger kaufmännischer Geschäftsführer Daniel Herke handelte rechtlich einwandfrei

 Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden vertagte in seiner Sitzung im Oktober 2024 den Beschluss zur Entlastung des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers Daniel Herke. Der Aufsichtsrat veranlasste daraufhin eine Überprüfung der erhobenen Bedenken gegen eine Entlastung durch eine auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei. Diese kommt nun nach Aufarbeitung und Auswertung zu dem Schluss, dass alle Vorbehalte vollständig entkräftet werden konnten und spricht sich einstimmig für eine vorbehaltlose Entlastung aus.

 Im Oktober 2024 sollte der Gemeinderat den Vertreter der Stadt Baden-Baden ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Mittelbaden gGmbH den Jahresabschluss 2023 des Klinikums festzustellen, der Geschäftsführung die Entlastung zu erteilen und der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen. Markus Fricke, Stadtrat und Aufsichtsratsmitglied, hatte allerdings im Vorfeld der Sitzung beantragt, den damaligen Geschäftsführer Daniel Herke nicht zu entlasten. Die Entscheidung über die Entlastung von Daniel Herke wurde daraufhin zunächst zurückgestellt.

Aufgrund der geäußerten Bedenken von Stadtrat Fricke wurde vom Aufsichtsrat eine auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Aufklärung und Aufarbeitung der Vorwürfe beauftragt. Diese kommt nun zu dem Ergebnis, dass auf Basis der Gegendarstellungen und nach deren Auswertung die erhobenen Vorwürfe vollständig entkräftet sind. Dieser Einschätzung schließt sich auch der Aufsichtsrat des Klinikums einstimmig an.

„Mir ist es damals wie heute darum gegangen, eine Prüfmöglichkeit offen zu halten, ganz unabhängig von der Person des damaligen Geschäftsführers Daniel Herke. Denn als Aufsichtsratsmitglied habe ich die Verpflichtung, bei für mich bestehenden Unklarheiten zu reagieren,“ betont Stadtrat Fricke.  „Aber auch ich bin natürlich froh, dass die Überprüfung keine Beanstandung rechtfertigt. Damit steht einer Entlastung selbstverständlich nichts mehr im Wege.“ 

„Nachdem die rechtliche Prüfung die erhobenen Vorwürfe vollständig entkräftet hat, kann das Thema als erledigt betrachtet werden. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Entlastung zuzustimmen. Hierfür muss das Thema zuvor nochmals in eine Gemeinderatssitzung der Stadt Baden-Baden genommen werden,“ erläutert Oberbürgermeister Dietmar Späth das weitere Vorgehen.