Klinikum Mittelbaden

Klinik-Gesellschafter begrüßen Vorlage zu Transformationsfonds-Verordnung

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Die Gesellschafter der Klinikum Mittelbaden gGmbH begrüßen den neuen Transformationsfonds. Der Bund möchte mit Zahlungen von über 50 Milliarden Euro die Qualität der Behandlung der Patientinnen und Patienten durch eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser, die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten und den Abbau von Doppelstrukturen fördern. Die Pläne zur Realisierung des Klinikums Baden-Baden/Rastatt entsprechen nach Einschätzung der Gesellschafter vollständig der Intention des seit wenigen Tagen vorliegenden Entwurfs der Verordnung.

Kritisch anzumerken ist aus Sicht der beiden Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinikum Mittelbaden gGmbH, Landrat Prof. Dr. Christian Dusch und Oberbürgermeister Dietmar Späth, dass der Beginn des Transformationsfonds erst ab dem Jahr 2026 finanzielle Unterstützung bringen wird. Dagegen stehen finanzielle Hilfen für die chronisch unterfinanzierten Kliniken für das gerade begonnene Jahr 2025 noch nicht auf der Tagesordnung.

Diese Analyse wurde von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einer Pressekonferenz am 14. Januar geteilt, in der von der neuen Bundesregierung kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Entlastung für die Kliniken im Land gefordert wurden. Gleichzeitig weisen die beiden Gesellschafter des Klinikums Mittelbaden darauf hin, dass die Mittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds nur gewährt werden, wenn die Länder ihrer Verpflichtung zur Kofinanzierung nachkommen. Deshalb müssen die Zuschüsse aus dem Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro aktiv von den Ländern genutzt werden, um den auch in Baden-Württemberg bestehenden Investitionsstau in den Kliniken abzubauen. Kein Risiko sehen sowohl Landrat Prof. Dr. Christian Dusch als auch Oberbürgermeister Dietmar Späth in der Vorgabe, dass nur die Maßnahmen gefördert werden können, deren Beginn erst nach dem 30. Juni 2025 sein wird. Mit dem Start der Planungsphase für das Zentralklinikum Baden-Baden/Rastatt wird erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.

Text: Pressestellen Landratsamt Rastatt und Baden-Baden